In der Elisabethschule als Verlässliche Grundschule haben die Schüler und Schülerinnen die Möglichkeit von 7.45 bis 12.45 Uhr in der Schule zu verbleiben. Die über den Unterricht hinausgehenden Stunden werden von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erteilt (siehe auch Betreuung). Diese übernehmen ebenfalls die Vertretung für Kolleginnen und Kollegen, die erkrankt sind oder sich in einer Fortbildung befinden.
Grundsätzlich informiert die zu ersetzende Lehrkraft die pädagogische Mitarbeiterin über den Inhalt der zu vertretenden Stunden. Ist dieses aufgrund einer unvorhergesehenen Erkrankung oder der zu vertretenden Stunde nicht möglich, bekommt die Vertretungslehrkraft die entsprechenden Unterrichtsmaterialien von der jeweiligen Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer. Betrifft die Erkrankung Klassenlehrerunterricht, so übernimmt die Planung die parallel arbeitende Kollegin oder der parallel arbeitende Kollege. Somit ist die Kontinuität im Unterricht gewährleistet
Steht aufgrund eines plötzlichen Unterrichtsausfalls oder aufgrund der Erkrankung mehrerer Lehrkräfte keine Vertretung zur Verfügung, übernimmt die Lehrkraft der Nachbarklasse kurzfristig zwei Klassen. In diesem Fall werden auch Förderstunden zu Gunsten der Unterrichtsversorgung aufgelöst. Die Schülerinnen und Schüler werden nur in absoluten Notfällen und nach vorheriger Ankündigung oder telefonischer Absprache mit den Eltern nach Hause geschickt.
Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden die Erziehungsberechtigten grundsätzlich, ob sie ihren Kindern den Weg zur Schule zumuten können. Ein allgemeiner Schulausfall wird ausschließlich über die Medien des Schulträgers (Stadt Osnabrück) bekannt gegeben.
Die Lehrkräfte treten ihren Dienst an, wobei sie abwägen müssen, ob sie sich durch einen langen Anfahrtsweg gefährden. In diesem Fall werden die nicht durchgeführten Stunden als noch abzuleistende Arbeitszeit aufgenommen. Auf jeden Fall ist das Telefon der Schule so rechtzeitig besetzt, dass Erziehungsberechtigte Auskunft erhalten können. Kinder, die nicht wieder nach Hause können, werden für die Dauer der normalen Unterrichtszeit oder bis zum Abholen durch die Erziehungsberechtigten in der Schule betreut.